Für Kostenträger

Exoskelettversorgung aus einer Hand

Lifeward versorgt als präqualifizierter Leistungserbringer Ihre Versicherten mit dem ReWalk Personal Exoskelett. Das ReWalk Exoskelett ermöglicht kompletten und inkompletten Paraplegikern unter Zuhilfenahme der Unterarmgehstützen das selbstbestimmte Stehen, Gehen und Treppensteigen.

  • Das ReWalk Personal Exoskelett ist seit dem Jahr 2018 im Hilfsmittelverzeichnis unter der Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001 gelistet.
  • Als Hilfsmittel, welches die Versicherten in die Lage versetzt, im häuslichen Umfeld und im Innen- und Außenbereich zu Stehen und zu Gehen, dient das ReWalk Exoskelett im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB V). Weitere Informationen
  • Versorgung aus einer Hand: Vom ersten Beratungsgespräch, über die Testsession, die Beantragung und die mehrmonatige Schulung im Gebrauch, bis hin zur häuslichen Versorgung unterstützt das Lifeward Team Ihre Versicherten in allen Belangen.

Versorgungsablauf

  1. Vorgespräch
  2. Ärztliche Freigabe
  3. Test Session
  4. Antrag auf Kostenübernahme
  5. Schulung im Gebrauch
  6. Häusliche Versorgung

Mit dem ReWalk Exoskelett begegne ich meinen Mitmenschen wieder auf Augenhöhe.

Cathleen, TH 10 inkomplett
ReWalkerin seit 2021

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Ihr Lifeward Team

Unser engagiertes Team steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Wir begleiten Sie während des gesamten Versorgungsablaufs – von der ersten Testsession über die Antragstellung und Erprobung bis hin zur häuslichen Versorgung.

Häufig gestellte Fragen

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Das ReWalk Personal Exoskelett ersetzt als orthopädisches Hilfsmittel die verloren gegangene Funktion der Beine, indem es das selbständige Stehen und Gehen ermöglicht. Andere Hilfsmittel bieten einen solchen unmittelbaren Behinderungsausgleich nicht. Insbesondere geht das ReWalk Exoskelett in seiner Wirkungsweise und Effektivität deutlich über das hinaus, was andere Hilfsmittel zur sitzenden Fortbewegung oder zur passiven Mobilisation in den Stand leisten können.

Anders als bei einem (Aktiv-)Rollstuhl, der im Rahmen des mittelbaren Behinderungsausgleichs eine Ortsveränderung nicht durch das Bewegen der Beine, sondern durch das Sitzen im und Fahren des Rollstuhls ermöglicht, wird mit Hilfe des ReWalk Personal Exoskeletts die ausgefallene Körperfunktion selbst und damit unmittelbar ausgeglichen. Auf diese Weise kommt der Behinderungsausgleich mit einem ReWalk Personal Exoskelett dem angestrebten Ziel des möglichst weitgehenden Gleichziehens mit nichtbehinderten Menschen deutlich näher als andere zur Verfügung stehende Hilfsmittel.

Das ReWalk Exoskelett ist das einzige im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführte Exoskelett für die häusliche Versorgung mit Treppensteigfunktion. Somit sind die Anwender in der Lage, viele verschieden Orte zu erkunden und können das ReWalk besser in ihren Alltag integrieren.

Das Ziel der Versorgung mit dem ReWalk im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der unmittelbare Behinderungsausgleich. Die verloren gegangenen Körperfunktionen (Stehen und Gehen) werden mit dem ReWalk weitgehend und umfassend ausgeglichen. Im Alltag kann das System verwendet werden, um auf Augenhöhe am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, Spazieren zu gehen oder Freunde in deren nicht barrierfreien Wohnungen zu besuchen. Das genaue Einsatzziel ist dabei so individuell wie die Nutzer.

ReWalk ist ein am Körper getragenes Exoskelett. Es ermöglicht Menschen mit einer Querschnittlähmung durch motorisierte Hüften und Knie wieder aufrecht zu Stehen, zu Gehen, Kurven zu laufen und Treppen zu steigen. Über die Auswahl des gewünschten Betriebsmodus sowie die Unterarmgehstützen behält der Nutzer dabei die vollständige Bewegungskontrolle. Das ReWalk System ist für den ganztägigen Einsatz, sowohl zu Hause, als auch draußen geeignet. Es ist in Deutschland als Hilfsmittel zugelassen und anerkannt. Somit kann es von dem behandelnden Arzt für den Versicherten verordnet werden und ist durch den Kostenträger erstattungsfähig. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Produkte Seite.

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