FAQs
Das Ziel der Versorgung mit dem ReWalk im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der unmittelbare Behinderungsausgleich. Die verloren gegangenen Körperfunktionen (Stehen und Gehen) werden mit dem ReWalk weitgehend und umfassend ausgeglichen. Im Alltag kann das System verwendet werden, um auf Augenhöhe am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, Spazieren zu gehen oder Freunde in deren nicht barrierfreien Wohnungen zu besuchen. Das genaue Einsatzziel ist dabei so individuell wie die Nutzer.